Form folgt Funktion – Jedes meiner Gutachten ist Maßarbeit

Zugeschnittene Gutachten für individuelle Fragestellungen

Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Tischlerhandwerk erstelle ich Gerichtsgutachten, Privatgutachten und Schiedsgutachten. Auch Versicherungsgutachten und Wertgutachten gehören zu meinem Leistungsspektrum. Benötigt werden Gutachten von mir als Sachverständigen zum Beispiel bei Baumängeln, Mietstreitigkeiten oder nicht fachgerecht durchgeführten Handwerksdienstleistungen.

Zwar ist jedes meiner Gutachten vom Aufbau gleich strukturiert, zielt jedoch in jedem Einzelfall auf eine individuelle Fragestellung ab. Als Sachverständiger für das Tischlerhandwerk stelle ich den Ist- und Sollzustand inkl. vorhandener Fehler fest, vergleiche diese und gebe mit meinem Gutachten eine abschließende Stellungnahme ab – immer basierend auf den vorab festgelegten Beweisfragen.

Im Bereich der Möbeltischlerei und Bautischlerei – handwerklich wie industriell gefertigt – führe ich Begutachtungen in diesen Sachgebieten durch:

  • Schiffsinnenausbau im Bereich Möbel
  • Messe- und Ausstellungsbau
  • Innenausbau und Ladenbau
  • Möbel
  • Küchenmontagen
  • Treppen aus Holz
  • Hotel-, Gastronomie- und Ladeneinrichtungen
  • Oberflächenbehandlung von Holz und Möbeln
  • Wand- und Deckenvertäfelungen im Innen- und Außenbereich
  • Trockenbau
  • Türen und Fenster
  • Holzterrassen, Carports
  • Einbruch-, Transport- und Umzugsschäden
  • Asbestsanierungen
  • etc.

Gutachten im Überblick:

Gerichtsgutachten

Wenn es im Rahmen von Rechtsstreitigkeiten zwischen Kunden und Handwerksunternehmen sowie Industrieunternehmen zu einem Gerichtsverfahren kommt, unterstütze ich das Gericht mit meinem Fachwissen als Sachverständiger im Tischlerhandwerk. Hierfür erstelle ich ein Gerichtsgutachten, das sogenannte Gutachten im Gerichtsauftrag. Wie der Name schon sagt, wählt das Gericht mich als öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen aus und beauftragt mich mit einer bestimmten Fragestellung, der sogenannten Beweisfrage.

Die Kosten für ein Gerichtsgutachten richten sich nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) und sind vorab von beiden Parteien jeweils zur Hälfte bei Gericht einzuzahlen.

Privatgutachten

Bei Streitigkeiten zwischen Kunden und Handwerksunternehmen sowie Industrieunternehmen möchten die Beteiligten einschätzen können, wie es um die Erfolgsaussichten für ein mögliches Klageverfahren steht. Mit einem Privatgutachten im direkten Auftrag von Privatpersonen oder Unternehmen unterstütze ich als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger im Tischlerhandwerk fachlich die rechtliche Bewertung durch einen Rechtsanwalt. Hält beispielsweise der durch die Kunden festgestellte Fehler einer fachlichen und rechtlichen Prüfung Stand?

Sofern das Privatgutachten für die Rechtsverfolgung notwendig war und es zu einem Prozess kommt, können die Kosten für das Privatgutachten gegen den Gegner festgesetzt werden.

Versicherungsgutachten

Bei Einbruchschäden, Blitz- und Brandschäden oder Wasserschäden wenden sich die geschädigten Versicherungsnehmer zwecks Schadenregulierung an ihre Versicherung. Als Sachverständiger übernehme ich in solchen Fällen vor Ort die Schadensaufnahme und stelle dabei die Kosten für notwendige Reparaturen, Renovierungen sowie Sanierungen zusammen. In der Regel werden mit einem Versicherungsgutachten die Schadenursache, die Plausibilitätsprüfung und die Schadenhöhe ermittelt.

Im Rahmen der Erstellung eines Versicherungsgutachtens zeige ich ebenfalls auf, wie ein Schaden behoben bzw. künftig vermieden werden kann. Für ein Versicherungsgutachten werde ich als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger von Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsnehmern beauftragt.

Wertgutachten

Ein Wertgutachten gibt Aufschluss über den genauen Wert der begutachteten Sache. Dies ist für eine Nachlassregelung, bei Schenkungen sowie zur Klärung von Erbstreitigkeiten oder der Vermögensaufteilung bei einer Scheidung interessant. Nach einer Überarbeitung von zum Beispiel antiken Möbeln, lässt sich mit einem Wertgutachten feststellen, ob durch
sach- und fachgerechte Überarbeitung der Wert erhalten werden konnte oder das Möbel an Wert gewonnen hat.

Als Sachverständiger für das Tischlerhandwerk begutachte ich vor Ort und gebe mit meinem Wertgutachten eine fachliche Einschätzung für den Wert der zu begutachtenden Sache – sei es eine aufwendige Wandverkleidung, eine Treppe, eine Hauseingangstür oder Fenster. Die Kosten für ein Wertgutachten trägt die auftraggebende Person.

Schiedsgutachten

Wenn zwei streitende Parteien sich für mich als Sachverständigen entscheiden und mich gemeinsam beauftragen, können sie ohne Rechtsanwälte und Gerichte zu einer schnelleren und kostengünstigeren Einigung kommen. Dafür verpflichten sich beide Parteien, sich an meine Empfehlung im Schiedsgutachten zu halten und entsprechend zu handeln. Ein nachträgliches Nichtanerkennen des Gutachtens ist dabei ausgeschlossen.

Auch ein Schiedsgericht kann ein Schiedsgutachten im Auftrag der sich streitenden Parteien bei mir als öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen in Auftrag geben. Die Kosten für ein Schiedsgutachten tragen beide Parteien zur Hälfte.

Sie haben Fragen zur Erstellung eines Gutachtens?
Kontaktieren Sie mich gerne.